In Deutschland gibt es keine verbindlichen COVID-19-Vorschriften. Obwohl dies nicht sehr wahrscheinlich ist, könnte sich diese Regelung ändern.

Ab dem 8. April 2023 gibt es keine staatlich vorgeschriebenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr.

Aufhebung der Maskenpflicht im Verkehr: Keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen

Die bundesweite Maskenpflicht für den öffentlichen Fernverkehr mit Bussen und Bahnen ist ab dem 2. Februar 2023 aufgehoben. Auch im öffentlichen Personennahverkehr besteht keine Maskenpflicht mehr.

Aufhebung der Corona-Isolationspflicht

Die Isolationspflicht ist seit dem 16. November 2022 aufgehoben. Personen, die positiv getestet wurden, wird geraten, unnötigen Kontakt mit anderen Menschen zu vermeiden. Bitte gehen Sie, soweit möglich, Ihrer beruflichen Tätigkeit von zu Hause aus nach und verzichten Sie auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen und Restaurants.

Aufhebung der Maskenpflicht in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen

Seit dem 8. April 2023 ist die FFP2-Maskenpflicht für Besucher von medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Theoretisch können die Einrichtungen jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin das Tragen einer Maske verlangen.

Reisen: Test- und Nachweispflicht, Virusvariantenbereich

Für alle nach Deutschland einreisenden Personen besteht derzeit keine Test- oder Nachweispflicht.